Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2024 in der Übersicht

Hakan Kocabiyik

Hakan Kocabiyik

Die BEG 2024 bringt ein erweitertes Spektrum an Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen mit sich. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zielt darauf ab, Eigentümern Investitionen zu erleichtern, die den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien fördern. Die Neuausrichtung der Förderung im Rahmen der BEG EM konzentriert sich insbesondere auf den Heizungstausch und die schrittweise energetische Sanierung. Die Förderbedingungen für die Komplettsanierung von Wohngebäuden (BEG WG) bleiben im Wesentlichen unverändert. Hier sind die wichtigsten Neuerungen der BEG EM im Überblick:

Die BEG EM 2024 ermöglicht Zuschüsse von bis zu 70 Prozent für den Heizungstausch.

Diese Förderquote setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
  1. Basisförderung: Ein Festbetrag von 30 Prozent.
  2. Einkommens-Bonus: Ein zusätzlicher Bonus von 30 Prozent für Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro.
  3. Klimageschwindigkeits-Bonus: Ein weiterer Bonus von 20 Prozent für die vorzeitige Umstellung von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung (Öl-, Holz- oder Kohleheizung; bei Gas-Heizungen, die älter als 20 Jahre sind).
  4. Effizienz-Bonus: Ein 5 Prozent Bonus für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel verwenden oder besonders effizient arbeiten*.

BEG EM 2024: Wichtige Punkte zur Antragsstellung beachten

Die Förderung für den Heizungstausch ist zukünftig über die KfW zu beantragen. Die Antragsstellung wird zeitlich gestaffelt eingeführt:

Zu Beginn können voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 Privatpersonen, die Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie sind, einen Antrag für die neue Heizungsförderung stellen. Im weiteren Verlauf des Jahres soll dies auch für Mehrfamilienhäuser, Vermieter:innen, Kommun

en und Unternehmen möglich sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass gemäß der BEG EM 2024 vor der Beantragung der Fördermaßnahme ein Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Fachhandwerksbetrieb abgeschlossen werden muss. Eine Ausnahme besteht jedoch: Der Heizungstausch kann ab sofort beauftragt werden, muss jedoch bis zum 31. August 2024 begonnen werden – der Förderantrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden.

BEG EM 2024: Separierung der Förderung für Heizungstausch und energetische Sanierung

Die Förderung von Einzelmaßnahmen wird in zwei Programme aufgeteilt: Die Zuschussförderung für Heiztechnik und für energetische Sanierungsmaßnahmen. Beim Heizungstausch können Kosten bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit gefördert werden. Für Sanierungsmaßnahmen wie Heizungsoptimierung, Gebäudedämmung und Fenstertausch sind bis z

u 30.000 Euro pro Gebäude und Kalenderjahr förderfähig. Wenn ein Individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird, erhöht sich diese Maximalsumme sogar auf 60.000 Euro

BEG EM 2024: Zusätzlicher zinsvergünstigter Ergänzungskredit der KfW-Bank

Eine neue Möglichkeit besteht darin, dass Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit für die Finanzierung energetischer Einzelmaßnahmen beantragen können. Dieser Kredit setzt jedoch eine Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA für energetische Einzelmaßnahmen voraus. Allein die Beantragung dieses Ergänzungskredits ist daher nicht möglich; es muss eine vorherige Zusage für Fördermittel vorliegen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Was wird wie gefördert – und warum?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein bedeutendes Förderprogramm der Bundesregierung. Es zielt darauf ab, Eigentümer von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden finanziell zu unterstützen, um Maßnahmen zu ergreifen, die die Emission von Treibhausgasen reduzieren. Die primäre Zielsetzung liegt darin, die CO₂-Emissionen durch Heizungen drastisch zu verringern, idealerweise auf null. Der Gebäudesektor in Deutschland war 2021 für 15

 Prozent dieser klimaschädlichen Emissionen verantwortlich, was 115 Millionen Tonnen CO₂ entspricht.

Besorgniserregend ist, dass dieser Wert in den letzten 10 Jahren kaum gesunken ist. Viele Bestandsgebäude in Deutschland sind alt und nicht renoviert. Zudem erfolgt die Beheizung größtenteil

s noch mittels Öl und Gas. Die festgelegten Klimaziele durch nationale Gesetze und internationale Abkommen sind klar definiert: Bis 2030 soll der Gebäudesektor nur noch 67 Millionen Tonnen CO₂ ausstoßen, und bis 2045 soll der gesamte Gebäudebestand klimaneutral sein. Hausbesitzer stehen vor einer großen Herausforderung, und die BEG unterstützt sie dabei mit erheblichen finanziellen Mitteln.

Ein Großteil der Fördermittel der BEG ist für Gebäudesanierungen und den Heizungstausch vorgesehen. 

Eine geförderte Gebäudesanierung verwandelt einen Altbau mit hohen Wärmeverlusten in ein energieeffizientes Haus, etwa durch die Isolierung von Fassaden und Dächern oder den Austausch schlecht isolierter Fenster und Türen.

Das vorrangige Ziel der BEG ist jedoch der Übergang von Heizungen mit fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energien, insbesondere durch die Installation von Wärmepumpen. Diese regenerative Heiztechnologie wird als die zukunftsfähige Lösung betrachtet und erhält daher die höchsten Förderquoten der BEG.

Auch beim Neubau eines Hauses ist eine BEG-Förderung möglich, allerdings unter strengen Kriterien. Förderfähig sind Gebäude, die deutlich weniger Energie verbrauchen als der gesetzliche Mindeststandard für Neubauten und die nachhaltig gebaut und beheizt werden.

 

BEG EM 2024: Schwerpunkt Heizungstausch

Die Neuerungen der BEG EM 2024 im Hinblick auf den Heizungstausch und die energetische Sanierung sind darauf ausgerichtet, den Umstieg auf Heizungen mit erneuerbaren Energien, insbesondere Wärmepumpen, für private Haushalte attraktiver zu gestalten. Die wesentlichen Eckpunkte dieser Änderungen sind:

 

Neue Staffelung der Förderquoten für den Heizungstausch

Die neue Staffelung der Förderquoten für den Heizungstausch beinhaltet eine Basisförderung von 30 Prozent, die durch drei verschiedene Boni ergänzt werden kann, um den individuellen Zuschuss zu erhöhen. Insgesamt kann der Staat bis zu 70 Prozent der Kosten übernehmen. Die verschiedenen Boni, die die Basisförderung bis zur Höchstgrenze aufstocken, sind:

  1. Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent: Dieser Bonus wird gewährt, wenn beispielsweise eine funktionierende Öl-, Holz- oder Kohleheizung durch ein vollständig regeneratives Heizsystem wie eine Wärmepumpe ersetzt wird. Für den Bonus bei einer vorhandenen Gasheizung muss diese älter als 20 Jahre sein*.

  2. Effizienz-Bonus von 5 Prozent: Wird vergeben, wenn die Wärmepumpe besonders effizient arbeitet oder ein natürliches Kältemittel verwendet*.

  3. Einkommens-Bonus von 30 Prozent: Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro erhalten diesen zusätzlichen Bonus*.

Diese gestaffelte Förderstruktur zielt darauf ab, den Umstieg auf umweltfreundlichere Heizsysteme zu fördern und Haushalten mit niedrigerem Einkommen finanzielle Anreize zu bieten, um die Kosten für den Heizungstausch zu senken.

 

Gesonderte Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen

Die BEG EM 2024 sieht eine spezielle Zuschussförderung für schrittweise energetische Sanierungsmaßnahmen vor, einschließlich der Heizungsoptimierung zur Reduzierung von Emissionen. Förderfähige Maßnahmen umfassen beispielsweise:

  1. Verbesserung der Gebäudehülle.
  2. Einbau von Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörpern.
  3. Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, die zur Effizienzsteigerung beiträgt.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Grundlage für eine spätere Installation einer Wärmepumpe zu schaffen. Die Zuschüsse für diese energetischen Sanierungsmaßnahmen können separat beantragt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, sie mit den Zuschüssen für den Heizungstausch zu kombinieren, um verschiedene Schritte hin zu einer umweltfreundlicheren Heizlösung zu unterstützen.

 

Einkommensabhängige Sonderförderung

Die BEG 2024 enthält drei soziale Komponenten:

  • Private Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro erhalten für den Heizungstausch in einer selbstgenutzten Wohneinheit einen Zuschuss von 30 Prozent*.
  • Darüber hinaus können die Maßnahmen mit einem zinsgünstigen Ergänzungskredit der KfW-Bank finanziert werden. Davon werden auch Familien profitieren, denn dieser Förderkredit wird bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro und bis zu einer Darlehnshöhe von 120.000 Euro pro selbstgenutzte Wohneinheit gewährt*. Zwingend erforderlich für diesen Ergänzungskredit ist die Zuschusszusage der KfW zur Heizungsförderung und/oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA für energetische Einzelmaßnahmen. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.
  • Die dritte Komponente soll Mieter schützen: Plant ein Vermieter, die Sanierungskosten auf die Miete umzulegen, sind die Förderzuschüsse davon abzuziehen.

 

Neuheit bei der Antragsstellung

Gemäß den Richtlinien der BEG EM 2024 ist es nun erforderlich, vor der Beantragung von Fördergeldern einen verbindlichen Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Fachhandwerksbetrieb abzuschließen. Die Einreichung von Förderanträgen erfolgt nicht mehr beim Bundesamt für Wirtschaft (BAFA), sondern wird künftig über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Dieser Prozess wird voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 möglich sein.

Zu Beginn des Startzeitpunkts der neuen BEG EM gibt es eine Ausnahmeregelung, um Engpässe bei der Antragsstellung zu vermeiden: Sofern die Maßnahmen bis zum 31.08.2024 beginnen, kann der Förderantrag für die Heizungstechnik bis zum 30.11.2024 nachträglich auf eigenes Risiko gestellt werden.

Wichtig zu beachten ist, dass die Beantragung der neuen Förderung schrittweise erfolgt: Zunächst können ab voraussichtlich dem 27. Februar 2024 Privatpersonen, die Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit sind, einen Antrag auf die neue Heizungsförderung einreichen. Für weitere Antragsteller wie private Vermieter in Einfamilienhäusern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften usw. wird die Möglichkeit zur Antragstellung im weiteren Verlauf dieses Jahres gegeben sein.

 
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