So sollen Hausbesitzer profitieren: Habecks Photovoltaik-Strategie:

Hakan Kocabiyik

Hakan Kocabiyik

Das Wirtschaftsministerium unter Minister Habeck hat einen Entwurf für eine neue Photovoltaik-Strategie vorgelegt. Auf elf Handlungsfeldern soll mittels Bürokratieabbau, Förderung und gesetzlichen Vorgaben die Energiewende durch Wirtschaft und Privatleute vorangebracht werden. Wir erklären Dir, was das für Besitzer*innen von Eigenheimen bedeutet, und ob sich das Warten auf die neuen Regelungen lohnt!

Photovoltaik-Strategie: Das betrifft Dich als Eigenheimbesitzer*in

Der Kampf gegen den Klimawandel ist eines der erklärten Ziele der Ampelregierung. Nun hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland (BMWK) unter Minister Robert Habeck (GRÜNE) einen Entwurf für eine neue Photovoltaik-Strategie vorgestellt. Auf elf Handlungsfeldern soll durch Vereinfachung der Bürokratie, gezielte Förderung und gesetzliche Vorgaben die Energiewende vorangetrieben werden – und zwar durch Wirtschaft und Bürger*innen gleichermaßen.

Der Entwurf wird in den kommenden Wochen noch nachgeschärft und dann erst in Gesetze gegossen, aber klar ist bereits: Der Staat fördert und fordert Hausbesitzende darin, ihre persönliche Energiewende zu starten.

Du hast ein eigenes Haus und denkst über Solarstrom vom Dach nach? Dann wird es in diesen Bereichen für Dich spannend:

1. Leichter umsetzbar, aber keine Pflicht: Photovoltaik auf dem Hausdach

Die Regierung möchte es Eigenheimbesitzern künftig noch leichter machen, Photovoltaikanlagen auf ihren Dächern zu installieren und zu nutzen. Hierzu sollen beispielsweise die technischen Anforderungen abgesenkt werden, die erfüllt werden müssen, wenn Betreiber*innen von Kleinanlagen eine Direktvermarktung ihres Solarstroms – als Alternative zur Einspeisevergütung – anstreben.

Schwierig war bisher die Nutzung von Solaranlagen auf Nichtwohngebäuden: Um das Errichten rein profitorientierter und ansonsten funktionsloser Solarstadl zu verhindern, hat der Gesetzgeber 2012 für Solaranlagen auf neu errichteten Nichtwohngebäuden nur die Einspeisevergütung für Freiflächen vorgesehen. Nun soll dies rückwirkend angepasst werden: Auch für Nichtwohngebäude, die bis zum Jahresanfang 2023 errichtet wurden, gilt dann voraussichtlich die attraktivere Einspeisevergütung für Dachsolaranlagen. Spannend für alle, die seit 2012 eine Garage, Carport oder Scheune gebaut haben oder bereits ein noch älteres Nichtwohngebäude besitzen!

Zudem soll es einen Bürokratieabbau beim Betrieb zweier PV-Anlagen auf einem Dach geben. Hier sind die Stichworte Voll- und Teileinspeisung. Kurz zum Hintergrund: Mit dem Osterpaket wurde es Mitte letzten Jahres ermöglicht, Teil- und Vollspeiseanlagen zu kombinieren. Dadurch lohnt es sich, das Dach voll zu belegen: Mit einem Teil der Anlage kannst Du Deinen Eigenverbrauch bedienen; mit dem anderen speist Du ausschließlich ein und kassierst eine höhere Vergütung. Und ganz Deutschland profitiert von mehr sauberem Strom im Netz. Eine klassische Win-Win-Win-Situation!

Der bisherige Haken: Der Mehraufwand an Bürokratie. Denn bislang muss jedes Jahr gemeldet werden, welche der Anlagen als Vollspeiseanlage dient – auch, wenn sich an der Nutzung gar nichts ändert. Dies soll nun bald der Vergangenheit angehören: Künftig sollen Anlagenbetreibende nur noch bei Änderungen verpflichtet sein, den Netzbetreiber zu informieren.

In der Prüfung sind noch weitere Themen. So erwägt das Ministerium, künftig eine optimierte Nutzung der Dachfläche durch geringere Abstandsvorgaben in den Bauordnungen zuzulassen und Garten-Photovoltaik zu vereinfachen.

Wichtig: Eine generelle bundesweite PV-Pflicht auf Eigenheimen ist derzeit durch das Bundeswirtschaftsministerium nicht geplant.

2. Einfacher: Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Auch Mieter und Mieterinnen sollen künftig in den Genuss eigener Solarenergie kommen. Die Regierung plant, die gemeinschaftliche Versorgung innerhalb eines Gebäudes zu erleichtern und das Mieterstrommodell zu entbürokratisieren. Zudem sollen Bewohner*innen von Mietwohnungen finanziell an der Solarenergieversorgung beteiligt werden.

3. Einfacher: Balkonkraftwerke nutzen

Die Nutzung von Balkonkraftwerken möchte das Bundesministerium künftig ebenfalls erleichtern. Hierzu sollen beispielsweise Meldepflichten vereinfacht oder gestrichen werden und Schukostecker als Energiesteckvorrichtung zugelassen werden.

4. Schneller: Netzanschlüsse

Damit der Ausbau der Solarenergie zügig vorangeht, möchte das Haus von Robert Habeck auch die Beschleunigung von Netzanschlüssen vorantreiben. Hierzu sollen beispielsweise Fristen für den Zählertausch verkürzt und Anschlussleitungen von Freiflächenanlagen geduldet werden.

Die Gretchenfrage: Lohnt sich das Warten auf die neue PV-Strategie?

Die Vorschläge aus der Photovoltaik-Strategie des BMWK klingen sinnvoll und gut? Finden wir als digitalisierter Handwerksbetrieb auch! Gerade auch der Punkt, mehr Fachkräfte auszubilden und zu sichern, lässt unser Herz höher schlagen, denn neben der Bürokratie ist der Handwerkermangel unser wichtigstes Anliegen und der größte Bremsklotz des Solarausbaus. Das BMWK holt derzeit noch das Feedback von Wirtschaft und anderen Interessengruppen ein, danach werden Gesetze erarbeitet und auf den Weg gebracht.

Also Tee trinken und abwarten, wann was kommt? Eine Möglichkeit, aber auch riskant in Zeiten hoher Energiepreise, steigender Inflation und ausgebuchter Solarteure. Vom Strategiepapier zum Gesetz können schließlich viele Monate vergehen, wenn nicht sogar ein Jahr. Die gute Nachricht: Dank des Osterpakets 2022 und massiver Steuererleichterungen zum Start in 2023 ist der Weg zum eigenen Solarstrom heute bereits so einfach und attraktiv wie nie zuvor. Also zögere nicht – Dein Portemonnaie und das Klima werden es Dir danken! Wir beraten Dich gerne zu Deinen Möglichkeiten.

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