Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, ist grundsätzlich auch steuerlich in der Pflicht. Um die Besitzer davon zu entlasten, entfällt seit 2023 unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer, und Gewinne aus dem Stromverkauf sind bereits rückwirkend ab 2022 einkommensteuerfrei. Kehrseite der Steuerfreiheit: